Gütestelle

Im Jahr 2000 wurde das  Bayerische Schlichtungsgesetz eingeführt. Danach müssen die Parteien in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Ehrverletzungen und Konflikten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zunächst ein Schlichtungsverfahren durchführen. Erst bei Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens ist der Rechtsweg zum Amtsgericht eröffnet.
Als Schlichter können Rechtsanwälte, Notare und Schlichtungsstellen bei den Handelskammern und anderen Berufsverbänden tätig werden.
 
Frau Rechtsanwältin Inge Hofmann- Betlejewski ist seit September 2000 von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München zur Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen.
 
Das Gesetz ist mehrmals befristet verlängert worden, zuletzt bis 31.12.2011.
Die gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass die außergerichtliche Streitschlichtung möglich ist.
 
Am 13.12.2011 hat daher der Bayerische Landtag beschlossen, dass die obligatorische Streitschlichtung unbefristet gilt.